
Escholzmatt

Die Mehrzweckhalle Ebnet kann für verschiedenste Veranstaltungen gemietet werden (Delegiertenversammlungen, Musikanlässe, Feiern etc.).
Gemeinderat und Jugendkommission wollen mit einem Alkoholpräventionskonzept die Suchtprävention aktiv unterstützen. Veranstalter in der MZH Ebnet werden mit Einreichung des Benützungsgesuches verpflichtet, diese Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Weitere Informationen sind nachstehend im ergänzten Benützungsreglement, im Alkoholpräventionskonzept und im neuen Benützungsgesuch ersichtlich.
Benützungsgesuche sind spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Gemeinderat Escholzmatt einzureichen. Es wird auf das Reglement und die entsprechenden Beilagen verwiesen.
Informationen über die Verfügbarkeit oder weitere Angaben können bei der Gemeindekanzlei oder beim Werkdienst eingeholt werden.
Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
Formular |
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Benützungsreglement | 131 KB | |||||
Benützungsgebühren | 57 KB | |||||
Alkoholprävetionskonzept | 59 KB | |||||
Jugendschutz-Bestimmungen | 59 KB | |||||
Benützungsgesuch | 65 / 40 KB |