
Escholzmatt

Grundsätzlich stehen die Schulanlagen und Räumlichkeiten der Gemeindeschule zur Verfügung. Der Schulbetrieb darf in keinster Weise behindert werden.
Bereits heute sind die zur Verfügung stehenden Räume grösstenteils durch Trainings und Proben verschiedenster Ortsvereine belegt; die heute bestehende Benützung der Räumlichkeiten durch die Ortsvereine geniesst Vorrang.
Die Vorbelegung der zur Verfügung stehenden Räume hat zur Folge, das die Schulanlagen in der Regel nicht mehr für eine Vermietung zur Verfügung stehen.
Die Ansprechperson zur Abklärung von freien Räumen sind die Schulhauswarte der jeweiligen Schulhäuser.
Ein Gesuch um Benützung einer Schulanlage oder eines Schulraumes ist rechtzeitig (mindestens 8 Wochen vor dem Benützungstermin) mit dem nachstehenden Online-Formular oder brieflich an den Gemeinderat Escholzmatt zu richten.
Online-Formular: Benützungsgesuch Schulraum