
Escholzmatt

Die Benützung von öffentlichen Plätzen (Dorfplatz, Schulhausplatz, Viehschauplatz, Parkplatz Ebnet, Parkplatz Gemeindehaus etc.) wird nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt. Der Anlass hat in der Regel öffentliches Interesse darzustellen. Die betroffene Nachbarschaft ist vor Gesuchseinreichung zu informieren.
Die Ansprechperson zur Abklärung von verfügbaren Plätzen ist der Gemeindeammann.
Ein Gesuch um Benützung eines öffentlichen Platzes ist rechtzeitig (mindestens 8 Wochen vor dem Benützungsdatum) mit dem nachstehenden Online-Formular oder brieflich an den Gemeinderat Escholzmatt zu richten.
Online-Formular: Benützungsgesuch öffentliche Plätze