
Escholzmatt

In der Gemeinde Escholzmatt können verschiedene öffentliche Anlagen für Kurse, Veranstaltungen oder weitere Anlässe gemietet werden. Für die Reservation ist ein entsprechendes Gesuch möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem Reservationstermin bei der zuständigen Stelle einzureichen; bezüglich Voraussetzungen, Benützungsvorschriften, Gesuchseinreichungsstelle und weiteren Angaben verweisen wir auf die nachstehenden Gesuche und Merkblätter.
Die Benützung der öffentlichen Anlägen ist kostenpflichtig; es wird eine entsprechende Benützungsgebühr in Rechnung gestellt, welche vom Gemeinderat festgelegt wird.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Benützung der Gemeinde-Anlagen. Für allfällige Personen- und Sachschäden lehnt die Gemeinde jede Haftung ab.
Für folgende Räume und Anlagen bestehen Benützungsregelungen respektive Gesuche und Merkblätter: