
Escholzmatt

Die Anmeldung hat persönlich bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen seit dem Zuzug zu erfolgen. Vorzuweisen sind der Heimatschein oder bei Aufenthaltern der Interims-Ausweis (Heimatausweis), das Familienbüchlein, Versicherungsausweis der Krankenkasse sowie der AHV-Ausweis. Bei einer Geburt erfolgt die Meldung automatisch durch das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Bei einem Wegzug ist der Schriftenempfangsschein vorzuweisen, damit der entsprechende Ausweis ausgehändigt werden kann.
Ausländische Staatsangehörige haben ihre Aufenthaltsbewilligung, 1 Passfoto und ihren Reisepass mitzubringen. Die Verlängerung der Ausländerausweise hat rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltsfrist zu erfolgen. Ebenfalls ist ein Wegzug der Einwohnerkontrolle zu melden.
Gemeindeschreiber-Sub. Pius Stadelmann | 041 487 70 00 |
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Verwaltungsangestellte Karin Saxer-Lötscher |
| 041 487 70 00 | ||
Lernende der Gemeindekanzlei | 041 487 70 00 |
Informationen über die Ausstellung eines Pass- und Identitätskarten-Antrages sowie Interimsausweisen sind auch im Menü Dienstleistungen zu finden.
Formulare wie:
- Meldung Adressänderung/Umzug
können im Online-Schalter bestellt werden.
Die Lage des Gemeindehauses ist unter Standorte ersichtlich.