
Escholzmatt

Die Teilungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, in jedem Nachlassfall in der Gemeinde ein Sicherungsinventar aufzunehmen und den Erben oder allenfalls einem Erbenvertreter die Erhebungen zu eröffnen. Aus diesem Grund werden die nächsten Angehörigen einer verstorbenen Person in der Regel zu einer Vorsprache eingeladen.
Die Hauptaufgaben können wie folgt umschrieben werden:
Präsident Teilungsbehörde: Gemeindepräsident Gody Studer | 041 486 16 72 |
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Sekretär Teilungsbehörde: Gemeindeschreiber Hans Erni | 041 487 70 00 | |||
Stellvertreter: Gemeindeschreiber-Substitut Pius Stadelmann |
| 041 487 70 00 |
Nützliche Hinweise und Informationen sind im Merkblatt «Was ist bei einem Todesfall zu tun» aufgeführt; Das Merkblatt ist im Online-Schalter zu finden.
Zusätzliche Angaben betreffend Friedhof und Bestattungswesen sind im Menü: Friedhofverwaltung zu finden.
Die Lage des Gemeindehauses ist unter Standorte ersichtlich.