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Aktualitäten



Die News aus der Gemeinde Escholzmatt sind unter Aktuell zu finden.

Teilungsamt



Die Teilungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, in jedem Nachlassfall in der Gemeinde ein Sicherungsinventar aufzunehmen und den Erben oder allenfalls einem Erbenvertreter die Erhebungen zu eröffnen. Aus diesem Grund werden die nächsten Angehörigen einer verstorbenen Person in der Regel zu einer Vorsprache eingeladen.

 

Die Hauptaufgaben können wie folgt umschrieben werden:

  • Sicherung des Erbganges (Sicherungsinventar etc.)
  • Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • Steuer-/Öffentliches Inventar erstellen
  • Mitwirkung bei der Teilung
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge 

 

Kontaktpersonen

  

Präsident Teilungsbehörde: Gemeindepräsident Gody Studer

041 486 16 72

  

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Sekretär Teilungsbehörde: Gemeindeschreiber Hans Erni

041 487 70 00

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Stellvertreter: Gemeindeschreiber-Substitut Pius Stadelmann

  

041 487 70 00

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mail

 

Informationen

 

Nützliche Hinweise und Informationen sind im Merkblatt «Was ist bei einem Todesfall zu tun» aufgeführt; Das Merkblatt ist im Online-Schalter zu finden.

 

Zusätzliche Angaben betreffend Friedhof und Bestattungswesen sind im Menü: Friedhofverwaltung zu finden.

 

Standort 

 

Die Lage des Gemeindehauses ist unter Standorte ersichtlich.

 

 


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